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A&O Solar Services informiert: Erweiterte Möglichkeiten für Balkonkraftwerke ab Mai 2024
Ab dem 16. Mai 2024 tritt eine bedeutende Änderung für Balkonkraftwerke in Kraft: Die Einspeisegrenze wird von bisher 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Diese Anpassung erlaubt es Betreibern, leistungsstärkere Wechselrichter zu nutzen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Effizienz der Mini-Solaranlagen zu steigern und den Eigenverbrauch weiter zu optimieren.
Optimierung Ihres Wechselrichters und der Solarmodule
Für Betreiber, die bereits ein Balkonkraftwerk mit einem 800-Watt-Wechselrichter haben, bedeutet dies, dass die Leistungsanpassung Ihrer Anlage einfacher wird. Falls Ihre Anlage derzeit einen 600-Watt-Wechselrichter verwendet, kann eine Aufrüstung auf ein neues 800-Watt-Modell sinnvoll sein, insbesondere wenn der bestehende Wechselrichter älter als fünf Jahre ist. Darüber hinaus können zusätzliche Solarmodule hinzugefügt werden, um die neue 800-Watt-Grenze voll auszuschöpfen. Der Einsatz eines Balkonkraftwerkspeichers steigert die Ennergieeffizienz. Der nicht verbrauchte Teil des Stromes wird nicht in das Netz eingespeist und kann somit für den Eigenverbrauch verwendet werden. Ihre Stromrechnung wird dadurch noch weiter gesenkt.
Vereinfachte Anmeldung und reduzierte Bürokratie
Ab 2024 entfällt die komplexe Anmeldung bei lokalen Netzbetreibern für Balkonkraftwerke. Stattdessen ist nur noch eine einmalige Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich, die auf fünf Angaben reduziert wurde. Dies vereinfacht den Installationsprozess und erleichtert den Zugang zur Solarenergie erheblich. Die Anmeldung kann bis zu einem Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen.
Lockerung der Bauvorschriften für mehr Flexibilität
Eine wesentliche Neuerung ist die Lockerung der Bauvorschriften für Balkonkraftwerke. Ab 2024 gelten diese nicht mehr als Bauprodukte, was viele baurechtliche Beschränkungen aufhebt. Die Überkopfverglasungsregel und die 2-Quadratmeter-Beschränkung entfallen, und Installationen in Höhen über 4 Metern sind nun erlaubt. Diese Änderungen ermöglichen es, größere Solarmodule zu installieren und die Anlagen flexibler an verschiedene bauliche Gegebenheiten anzupassen.
Erhöhung der maximalen Leistung und Anpassung der Stromzähler
Die maximale Gesamtleistung von Balkonkraftwerken wird auf 2000 Watt peak erhöht. Betreiber sollten sicherstellen, dass ihre Anlagen bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung angemeldet sind, um weiterhin konform zu bleiben. Auch der Austausch alter mechanischer Stromzähler ohne Rücklaufsperre wird erforderlich, wobei dies innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten der Regelung erfolgen muss. Die Übergangsregelung erlaubt es, alte Zähler vorerst weiter zu nutzen, was den Wechsel erleichtert.
Erleichterte Installation durch Schuko-Stecker
Ab sofort dürfen Balkonkraftwerke auch mit herkömmlichen Schuko-Steckern ausgestattet werden. Dies vereinfacht die Installation erheblich, da keine speziellen Steckdosen benötigt werden. Eine Norm für diese Änderung muss noch erarbeitet werden, aber sie wird voraussichtlich die Verbreitung und Nutzung von Balkonkraftwerken weiter fördern.
A&O Solar Services aus Ahlen unterstützt Sie gerne bei der Anpassung Ihrer bestehenden Anlagen oder bei der Installation neuer Balkonkraftwerke. Kontaktieren Sie uns, um die Vorteile der neuen Regelungen optimal zu nutzen und Ihre Solarprojekte effizient umzusetzen.